Dialog

Auf verschiedenen Wegen können Sie sich mit mir für einen politischen Dialog in Verbindung setzen:

- über meine Büros in Kaiserslautern, Rockenhausen und Berlin
- ganz direkt bei einem meiner vielen Termine im Wahlkreis
- bei Bürgersprechstunden
- im Internet über www.abgeordnetenwatch.de

Insbesondere bei abgeordnetenwatch kommt es vor, dass eine aktuelle und interessante Frage von mir so beantwortet wird, dass sie von allgemeinem Interesse sein könnte.

Gustav Herzogs Engagement gegen Verkehrslärm an Schiene und Straße spricht vielen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Herzen. Im Nachgang zu der Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 14. April (mehr dazu auf der Seite "Aktuelles") kam viel Zustimmung per Brief und Mail zu dem Abgeordneten. Eine dieser Emails möchten wir stellvertretend für alle an dieser Stelle veröffentlichen:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herzog,

da ich unter Verkehrslärm leide, googelte ich vor einigen Tagen zu diesem Thema. Dabei stieß ich auf Ihren Antrag Drucksache 17/5461 vom 12. 4.2011, und es ist mir ein Anliegen, Ihnen mitzuteilen, dass ich Ihre Initiative sehr begrüße.

Mich stört nicht der normale Straßenverkehr, und selbst LKWs halte ich für erträglich. Aber es gibt eine erschreckende Zahl von Zeitgenossen, die es offenbar chic finden, mit ihrem Kraftfahrzeug so viel Krach zu produzieren wie irgend möglich. Gerade an sonnigen Wochenenden oder Feiertagen, wenn man gerne die Ruhe im Freien genießen möchte, ist die Ruhestörung durch solche rücksichtslosen Raser erheblich. Bei der derzeitigen Rechtslage besteht keine Hoffnung auf Abhilfe, denn der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren mit defektem Schalldämpfer gerade einmal lächerliche 20,- € vor. Es wäre ein Segen, wenn es - ebenso wie Geschwindigkeitskontrollen - auch Kontrollen für die Lautstärke von Kraftfahrzeugen gäbe.

Ich möchte Sie daher herzlich bitten, Ihr o.a. Anliegen weiter zu betreiben. Ich werde den Fortgang Ihres Antrages mit Interesse verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Mailwechsel vom 26. Januar 2011

Sehr geehrter Herr Herzog,

im heutigen Interviewartikel in der Rheinpfalz, S.3, sagen Sie, dass Sie der Mandatsverlängerung für den Afghanistan-Einsatz zustimmen werden.

Ihre Begründung im Interview: "..vor Ort habe ich mich überzeugen können,dass die Soldaten noch notwendig sind bei der Ausbildung der Afghanen und beim Zurückdrängen der Taliban".

  Ich hatte Ihnen am 19.1. die Erklärung von Bischof Algermissen zur Mandatsverlängerung zugesandt. Darin hat Bischof Algermissen sehr deutlich erklärt, dass eine Fortführung des Krieges nach den Kriterien, welche die katholischen Bischöfe im Jahr 2000 aufgestellt haben, nicht zu rechtfertigen ist.

Zur Frage der (militärisch gestützten) Sicherheit in Afghanistan hat er gesagt, dass UN-Blauhelmtruppen das leisten sollten, sofern das afghanische Volk das will.

Zu "Zurückdrängen der Taliban" ist zu bemerken: Zurückdrängen mit militärischen Mitteln hat bisher nicht funktioniert und fordert nachweislich viele Opfer, auch viele Tote (Bischof Algermissen hat einige Schätzungen in seinem Brief angegeben). Können Sie mit hoher Sicherheit sagen, dass der zu erwartende Gewinn größer ist als die zu erwartenden Opfer?

  Ich halte Bischof Algermissens Begründungen gegen eine Mandatsverlängerung für wesentlich überzeugender und realistischer als Ihre kurze Begründung im Rheinpfalz-Interview und Ihre längere Begründung im November bei den Friedenstagen in Kirchheimbolanden für eine Mandatsverlängerung.

   Bitte überlegen Sie sich noch einmal Ihre Einstellung zur Mandatsverlängerung. Überprüfen Sie dabei, welche  Macht- und Wirtschaftsinteressen, die bei solch einer Entscheidung keine Rolle spielen dürfen, bewusst oder unbewusst mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen

XX

 

Lieber Herr X,

für Ihre Mail bedanke ich mich ebenso herzlich wie für die Aufmerksamkeit gegenüber meiner Arbeit und Ihr Mitdenken!

Die Kriterien der katholischen Bischöfe von 2000 können 2011 nicht mehr Leitlinie sein. Mit dem 11. September 2001 hat sich die Welt sehr verändert. Sowohl die Radikalisierung bestimmter islamistischer Gruppen, die gegen jeden „westlichen Einfluss“ mit allen terroristischen Mitteln kämpfen, als auch die „asymmetrische“ Konfliktführung. In meinen weiteren Ausführungen komme ich nochmals darauf zurück. Nur soviel: 2008 hat der damalige SPD-Vorsitzende gesagt, dass man mit den 2gemäßigten Taliban“ reden MUSS. Herr zu Guttenberg lästerte damals, er kenne niemanden, der einen vernünftigen Taliban kenne. Große Teile der Medien u. a. haben Kurt Beck- wie sich heute erweist- völlig zu Unrecht kritisiert.

 

Der Auftrag der Bundeswehr stützt sich ausdrücklich auf die Beschlüsse der Vereinten Nationen (Beschluss UN 1943 vom 13.10.2010) und wird auch mit einem möglichen Wegfall beendet, d. h. ohne weiteren Beschluss des Deutschen Bundestages (Punkt 5 der Bundestagsdrucksache 17/4402, abrufbar im Internet).

Sehr geehrter Herr Herzog,

leider bekommen wir bei Anfragen zum Baustopp der B 50/Hochmoselübergang an Bundesminister Dr. Ramsauer immer wieder Antworten von Mitarbeitern
seines Ministeriums, die uns einfach nur die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die zur Genüge kennen. Uns geht es um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss bei Bedarf jederzeit neu nachgedacht werden können.
Daher auch an Sie als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - mit der Bitte, auch Ihre Fraktionkollegen zu beteiligen - die Frage:
Muss das objektiv in dieser Gestalt nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?

Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?

Eine \"Aufmarschtrasse\" für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.

Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine Trasse, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, gar nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.

Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen selbst des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn sollten uns erspart bleiben. Werden Sie uns unterstützen?
Danke und beste Grüße
xxx



Sehr geehrte Frau xxx,
vielen Dank für Ihre Email vom 04. September 2010, deren Fragen ich ebenso über meinen Fraktionskollegen xxx erhalten habe. Er hat mich gebeten, sie auch in seinem Namen und als Rheinland-Pfälzischer Abgeordneter zu beantworten.
Wie Sie wissen habe ich meine Heimat und meinen Wahlkreis in Rheinland-Pfalz, arbeite für die SPD-Bundestagsfraktion im Verkehrsausschuss und bin weinbaupolitischer Sprecher. Damit vereine ich viele Interessen in meiner Person, die den Hochmoselübergang bzw. das Verkehrsprojekt B 50 n berühren. Ich bin also durchaus in der Lage, die von Ihnen geforderte "politische" Entscheidung zu treffen, nachdem das „Formaljuristische“, wie Sie die Wahrung wichtiger Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern nennen, geklärt ist.

In der Rot-Grünen-Regierungszeit haben wir eine grundlegende verkehrspolitische Weichenstellung vorgenommen: Weg von der isolierten Betrachtung der einzelnen Verkehrsträger, also des Individual-, Öffentliche- und Güterverkehrs auf Straße, Schiene und Wasserstraße und hin zu einer integrierten Verkehrspolitik.

Zur Weichenstellung gehören unter anderem auch die Verstetigung der Regionalisierungsmittel für den SPNV, die LKW-Maut zur Mitfinanzierung der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße, die Förderung des kombinierten Verkehrs und der Ausbau des Lärmschutzes an der Schiene.

Im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan wurde die integrierte Verkehrspolitik in konkrete Arbeit umgesetzt. Die angewandten methodischen Grundlagen zur Ökonomie, die ökologische Bewertung, die Raumwirksamkeitsanalyse bis hin zur Integration von Straße, Schiene und Wasserstraßen haben weltweite Anerkennung gefunden. Auf diesem Niveau wurde auch das Projekt B 50 n an der Mosel bewertet und für verkehrspolitisch notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll bewertet.

 

Am 03. Mai 2010 hat das Bundesfinanzministerium den Haushaltstitel für das Marktanreizprogramm (MAP) Erneuerbare Energien in der Wärmeerzeugung gesperrt. Das heißt im Klartext: die Umrüstung privater Heiztechnik auf Technologie für Erneuerbare Energien wird künftig nicht mehr gefördert, zudem kann für einige bereits bewilligte Förderungen kein Geld mehr fließen. Dazu habe ich viel Post von Handwerkern wie von privaten Bauherren bekommen. An dieser Stelle gebe ich als Beispiel einen aktuellen Briefwechsel wider:

03.05.2010

Lieber Gustav,

ich habe eben von Kollegen die Pressemitteilung erhalten, dass die Bundeszuschüsse zum Marktanreizprogramm gestoppt werden !!!!?????
Das kann doch nur ein verspäteter Aprilscherz sein, sollte es wahr sein wäre das ja Betrug am Bürger und an uns Handwerksunternehmen die sich mit Energieeinsparung befassen. Der Bund und die Politik verlangt immer mehr von uns, auch um die Jugend sollen wir uns kümmern, sie ausbilden, danach einen Arbeitsplatz bieten um das System aufrecht zu erhalten, dann nimmt man uns auch noch solche Instrumente, die bei vielen Kunden zur positiven Entscheidung beigetragen haben, in Erneuerbare Energien im Wärmebereich zu investieren. Es gibt aber noch eine Menge weitere politische Entscheidungen, die uns noch zusätzlich Schwierigkeiten machen ( Gesetze, Verordnungen, EU - Entscheidungen, Novellierung der Handwerksordnung usw. )
Ich habe das Gefühl man kümmert sich um die ganze Welt, beteiligt sich an Kriegen und hier bleibt man auf der Strecke.
Wie kann das alles sein, wo sind wir hin gekommen, das frage ich Dich.

Dein Genosse X

05.05.2010

Lieber Genosse X,

vielen Dank für Deine Mail vom 03. Mai 2010 in der Du die Haushaltssperre für die Mittel des Marktanreizprogrammes kritisierst.

Auch ich war schockiert, als ich von der Sperre erfahren habe. Zumal der sofortige Förderstopp für die erneuerbaren Energien im Wärmemarkt teilweise auch rückwirkend für in der Realisierung befindliche Projekte in Kraft tritt! Ein Skandal, wie ich finde. Es gibt jedoch aktuell Hinweise, dass die Sache noch einmal im Haushaltsausschuss aufgerollt werden soll- ich gehe bei der folgenden Einschätzung also vom Sachstand gestern Abend aus:

Die Nachricht der Haushaltssperre habe ich leider zu keinem Zeitpunkt für einen „Aprilscherz“ gehalten. Der teils schrittweise, teils abrupte Bruch mit der Rot-Grünen Förderpolitik für Erneuerbare Energien durch die Schwarz-Gelbe Regierung hat ja schon voll begonnen! Ende März stand ich beispielsweise in Kontakt zur HWK der Pfalz zum Thema drastische Kürzung der Haushaltsmittel 2010 für das KfW CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Ich lege zu Deiner Information meinen Brief an Michael Lehnert bei.

Dass nun mittels Haushaltssperre der Finanzminister dem Marktanreizprogramm (MAP) komplett den „Hahn zudreht“ haut letztlich in die gleiche Kerbe: Rot-Grüne Projekte, die nicht nur der Umwelt, sondern ganz massiv auch dem Mittelstand im Handwerk zu Gute kommen, fallen kurzsichtig bis blind dem Rotstift zum Opfer. Schließlich müssen die neuen „Prestigeprojekte“ der jetzigen Schwarz-Gelben Regierung gegenfinanziert werden, ohne VOR der Wahl in NRW z. B. an die Sozialkassen und die Steuerfreiheit für Sonntags- und Nachtarbeit zu gehen. DAS erwartet uns ja erst NACH der Wahl.

Dass solche Schritte wie beim MAP und dem CO2- Gebäudesanierungsprogramm nicht nur kurzsichtig in Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor sind, sondern nahezu blind aus wirtschafts- wie steuerpolitische Sicht zeigt doch allein folgende Tatsache: Selbst der Umweltminister Norbert Röttgen, MdB wehrte sich gegen die aktuelle Haushaltssperre für das MAP mit dem Argument, das Programm sei eines der besten Wachstumsprogramme der Regierung gewesen: bei 115 Millionen Euro Förderung seien rund 900 Millionen Euro Investitionen ausgelöst worden!

Lieber X- wenn in dieser Regierung selbst das Wort ihres eigenen Umweltministers ungehört verhallt, dann habe ich große Bedenken, wohin das alles führen wird. Wir können da nur als SPD gemeinsam mit allen betroffenen privaten Bauherren, den Betrieben und den Handwerkskammern laut und kräftig und vor allem immer und immer wieder der Regierung vorhalten, was sie da tut. Und die Wählerinnen und Wähler am 9. Mai in NRW und 2011 in Rheinland-Pfalz müssen auch wissen, wovon das hier alles nur ein Beginn ist!

Mit solidarischen Grüßen

Gustav Herzog

Anhang: Brief vom 13.04.2010 von Gustav Herzog an die Handwerkskammer der Pfalz zur Kürzung der Haushaltsmittel für die CO2-Gebäudesamierung:


Energetische Sanierung von Gebäuden

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom X.X.2010 zur vorgesehenen Halbierung der Haushaltsmittel für die energetische Gebäudesanierung im Regierungsentwurf zum Haushalt 2010, das ich im Namen der Landesgruppe der SPD-Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz beantworten möchte.

Wir stimmen der von Ihnen geäußerten Auffassung und Argumentation zum vollen Erhalt des Ansatzes von 2,2 Mrd. Euro für 2010 uneingeschränkt zu. Die SPD- Bundestagsfraktion hat im Verkehrs- und im Haushaltsausschuss  engagiert für diesen Ansatz gestritten – was ja nicht verwunderlich ist, da wir mit dem ehemaligen Finanzminister Peer Steinbrück aus gutem Grund diesen hohen Haushaltsansatz erst eingeführt hatten. 2,2 Mrd. Euro für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung – diese Mittel helfen nicht nur dem Klima, sondern eben auch der Bauwirtschaft in der Krise, sie mobilisieren privates Kapital und erhalten Arbeitsplätze durch volle Auftragsbücher in Ihren Betrieben. Die Förderungen zur Gebäudesanierung sind darüber hinaus ein Herzstück der Konjunkturprogramme, die pragmatische Umweltpolitik mit intelligenter Krisenintervention verknüpfen und eine deutlich sozialdemokratische Handschrift aufweisen.

Wir haben uns deshalb als stärkste Fraktion in der Opposition in den Haushaltsberatungen der letzten Wochen massiv dafür eingesetzt, diese im Regierungsentwurf verankerte unverantwortlich Halbierung der Fördermittel zu verhindern. Nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen 2010 am 4. März 2010 stand dann fest, dass künftig zwar nur noch 1,5 Mrd. Euro für diesen Ansatz zur Verfügung stehen – aber immerhin 400 Mio. Euro mehr als die schwarz-gelbe Koalition mit ursprünglich 1,1 Mrd. Euro eingeplant hatte.

Dennoch hat auch dieser Teilerfolg einen erheblichen Nachteil: So, wie im Jahr 2009 Gelder vorgezogen wurden (Sie weisen zu Recht in Ihrem Brief darauf hin), hat die Koalition auch bei den Mitteln für 2010, insbesondere bei den aufgestockten 400 Millionen Gelder vorgezogen, die für das KfW -Programm zur CO2-Gebäudesanierung in den kommenden Jahren bestimmt waren. Das bedeutet Investitionen im Jahr 2010 auf Pump- zu Lasten der Folgezeit. Bei einem Blick auf die Verpflichtungsermächtigungen wird klar, dass das Programm Ende 2011 auslaufen wird- mangels Finanzierungsmittel. So schlimm es ist, aber es muss fest gestellt werden, dass in diesem Lichte die Reduzierung der Haushaltsmittel für 2010 noch das kleinste Übel darstellen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte im Zuge der Haushaltsberatungen Möglichkeiten zur Aufstockung des Programmes mit solider Gegenfinanzierung eingebracht. Diese wurden von Schwarz-Gelb abgelehnt. Die Fortführung des wirtschaftlich wie ökologisch sinnvollen und vor allem erfolgreichen Programmes wird offenkundig nicht mehr gewünscht, auch andere erfolgreiche Förderprogramme aus den letzten Legislaturperioden wie z. B. das für kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stehen auf der Streichliste.
Das beweist, dass es der neuen Regierung nicht ernst ist mit der Förderung des Handwerks- erfolgreiche Projekte werden beendet, zweifelhafte Klientelpolitik zu einseitigen Begünstigung z. B. der Hoteliers tritt an deren Stelle.

Wir versichern Ihnen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesgruppe Rheinland-Pfalz weiterhin mit allen Mitteln der Opposition diesen und anderen konjunkturfeindlichen Kürzungsplänen entgegen stellen wird. Verhindern kann man aus dieser Position heraus sicher nicht viel, aber es ist schon allein wichtig, der Regierung aufzuzeigen, wo gegen jegliche ökonomische und ökologische Vernunft gehandelt wird, Wachstum begrenzt und nicht beschleunigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog

Seit etwa einer Woche erreichen mich gleichlautende Emails und Briefe von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis, in denen ich aufgefordert werde, gegen die Verlängerung des ISAF-Mandates zu stimmen. Im Folgenden gebe ich allen an dem Thema Interessierten diesen Brief und meine Antwort darauf zur Kenntnis.
 
"Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,

am 26. November hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über eine Verlängerung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr im Rahmen der Internationalen Schutztruppe (ISAF) debattiert. Voraussichtlich Anfang Dezember werden Sie über diese Verlängerung entscheiden.

In Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der BundesbürgerInnen lehne ich den Krieg und die deutsche Beteiligung daran ab.

Das ursprüngliche Konzept von Regierungen und Militärs, mit einer Schutztruppe den Wiederaufbau zu schützen und das Entstehen demokratischer Strukturen zu fördern, ist gescheitert. Die jüngsten Debatten in der Bundesrepublik zeigen, dass auch die Bundeswehr trotz anderer Beteuerungen aus der Regierung intensiv am Krieg mit seinen Folgen beteiligt ist. Der Krieg eskaliert, die Militärs wollen immer mehr Soldaten. Derzeit wird über den Einsatz weiterer 40.000 Soldaten aus den Reihen der NATO diskutiert.

Als Reaktion auf den Artikel vom 15.10.09 in der RHEINPFALZ zu den Beschlüssen der schwarz-gelben Koalitionsverhandlungsrunde zur Heraufsetzung des Schonvermögens bei Hartz IV hat mir ein kritischer Genosse aus meinem Wahlkreis geschrieben. Er stellt seine Mail sinngemäß unter die Aussage, die neue Koalition zeige den Sozialdemokraten, wie man sozialdemokratische Politik macht. Diese Reaktion kann ich sehr gut nachvollziehen, daher könnte meine Antwort auch für andere von Interesse sein:

"Lieber Genosse H.,

vielen Dank für die Zusendung des Artikels in der RHEINPFALZ zum Schonvermögen bei Hartz IV. Ich hatte ihn bereits gelesen und natürlich verfolge ich die Diskussionen um diesen symbolträchtigen Schritt bei den Koalitionsverhandlungen.

Mir ist bewusst, dass wir bei der Ausarbeitung von Hartz IV die daraus resultierende Angst vor dem sozialen Abstieg gerade bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit mittleren Einkommen nicht richtig eingeschätzt haben. Es ist daher richtig, dass wir auf allen Ebenen in der Partei schon länger und kritisch über die Folgen der Arbeitsmarktreformen diskutieren. Es war ja schon eine Folge dieser Überprüfung von Hartz IV, dass die SPD in ihrem Regierungsprogramm (Wahlprogramm) für 2009 bis 2013 festgeschrieben hat, dass wir alle Alterssicherungen, die erst mit Eintritt ins Rentenalter fällig werden künftig ohne Einschränkungen anrechnungsfrei halten wollen. Olaf Scholz hatte das sogar schon im Juli 2009 vorgestellt und wollte die uneingeschränkte Anrechnungsfreiheit noch vor der Wahl durchbekommen, was mit der Union nicht gelang! Der Vorstoß von Scholz entspricht dem, was die Union mit der FDP jetzt auf einmal fest gelegt hat, u. U. wäre es sogar noch darüber hinaus gegangen, da wir gefordert hatten, dass es KEINE Obergrenze gibt, Schwarz-Gelb will jedoch 750 Euro pro Lebensjahr festschreiben.

An: Gustav Herzog, SPD

Betreff: Anfrage


Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Herzog,

als politisch interessierte Bürgerin habe ich folgendes Anliegen an Sie:

Gerade in den letzten Tagen ist wieder überdeutlich geworden, wie zügellos unsere Jugend mit Alkohol umgeht. Kurz vor den Schulferien sind alle Städte, auch bei uns, voll von betrunkenen Schülern, die ihren Abschluss oder einfach das Ende des Schuljahres feiern; dagegen ist prinzipiell ja nichts auszusetzen und gleiches haben die älteren unter uns zu ihrer Zeit ja auch gemacht. Aber: Es geht den Jugendlichen ganz offensichtlich nicht einfach ums Feiern, sondern darum, sich komplett zu betrinken. Nachrichten über Jugendliche, die mit bis zu fünf Promille Alkohol im Blut in Kliniken eingeliefert werden müssen sind immer wieder zu lesen.

Als Mutter zweier Mädchen bin ich außerdem sehr besorgt über den Umstand, dass vor allem Mädchen schon in jungen Jahren zur Flasche greifen. Meine Kinder haben dieses Problem noch nicht und ich bin bemüht, sie so zu erziehen, dass sie nie willenlos trinken werden. Aber man hört schon aus dem Bekanntenkreis, dass der "Rausch" wieder in Mode gekommen ist, und was mich dabei besonders verärgert ist, dass man täglich überall Werbung für Alkohol sieht und hört. Selbst vor Sportereignissen wie den Spielen der Deutschen Nationalmannschaft sieht man Bierwerbung!

Besonders die Werbung für Alkopop-Getränke ist mir dabei ein Dorn im Auge und ich möchte wissen, was sie über das Thema denken und ob sie es nicht auch als unerlässlich sehen, diese Entwicklung zu unterbinden.

Würden Sie ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche unterstützen? Das heißt, dass z.B. auch Bier nicht an Jugendliche unter 18 Jahre verkauft werden dürfte. Oder wie sieht es mit einer höheren Besteuerung von Alkoholika aus?

Gerade was die Jugend angeht ist doch der Staat gefragt, etwas zu unternehmen. Bitte lassen Sie mich wissen, was zu diesem Thema ihre Meinung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre xxx


Antwort:
Sehr geehrte Frau xxx,

ich danke Ihnen für Ihre Mail zu diesem wichtigen und dringlichen Thema. Zu Recht zeigen Sie sich besorgt über den veränderten und oft exzessiven Umgang von Jugendlichen mit Alkohol. Gerade im Hinblick auf eigene Kinder ist das ein Thema, mit dem sich jeder auseinandersetzen sollte.

In Ihrer Mail sprechen Sie zum einen den Bereich der Alkoholwerbung an, insbesondere bei Sportereignissen.

Auch ich vertrete die Auffassung, dass Sport und Alkohol nicht zusammenpassen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing MdB, hat sich in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen dafür eingesetzt, Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol nahezubringen. Zu diesem Thema gab es letztes Jahr ein Gespräch mit Vertretern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Deutschen Fußball-Liga und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es wurde eine Kooperation vereinbart, und in der Jugendordnung des DFB findet sich mittlerweile ein Werbeverbot für alle Jugendspiele. Darüber hinaus haben DFB und DOSB ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Maßnahmen des Nationalen Aktionsprogramms Alkoholprävention zugesagt.

Des Weiteren nennen Sie das Thema Alkopops und die generelle höhere Besteuerung von Alkoholika.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass steuerinduzierte Preiserhöhungen wie sie in Deutschland z. B. mit dem Alkopopsteuergesetz im Jahr 2004 von Rot-Grün gegen den erheblichen Widerstand von Union und FDP eingeführt wurden, ein wirksames Mittel zur Reduzierung der Alkoholkonsummengen gerade bei Jugendlichen sind.

Es zeigte sich allerdings bei dieser Gelegenheit auch, dass eine, auf eine bestimmte Getränkeart beschränkte, Sondersteuer eine Reduzierung des Alkoholkonsums pro Kopf nur vorübergehend bewirkt. Wie Sie selbst festgestellt haben, nutzen besonders Jugendliche in diesem Fall die Möglichkeit, auf andere alkoholische Getränke zurückzugreifen. Wenn man den Alkoholkonsum Jugendlicher nur über den Preis reduzieren wollte, käme es also darauf an, die Preise anderer alkoholischer Getränke gleichermaßen anzuheben. Ich denke daher, dass hier ein Bündel von Maßnahmen zielführender ist: eine Reduzierung der Verfügbarkeit von Alkohol für unter 18- bzw. 16-Jährige durch konsequentere Umsetzung des Jugendschutzes, der Schutz der Jugend vor Alkoholwerbung und bessere Informationen über die Risiken des Alkoholkonsums.

Eine neue Entwicklung ist das „Rauschtrinken“, welches Sie ebenfalls in Ihrer Mail angesprochen haben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine interessante Studie zu den Gründen für das Rauschtrinken von Jugendlichen in Auftrag gegeben. Studienergebnisse zeigen, dass Jugendliche überwiegend aus „Spaßgründen“ trinken, aber es finden sich auch Hinweise zu Alkoholkonsum zur Bewältigung von Stress und Problemen.

Die Studie macht darüber hinaus deutlich, dass die Rolle der Eltern von großer Bedeutung ist; viele Jugendliche erwarten hier stärkere Orientierung und klare Regeln. Auch die Schule erweist sich als Ort, der noch stärker für Präventionsbemühungen genutzt werden sollte im Sinne der Schaffung von Risikokompetenz.

Abschließend möchte ich feststellen, dass ich ein totales Verbot von Alkoholika als wenig zielführend ansehe wie es Beispiele aus den USA zeigen. Ich denke viel eher, dass eine strikte Beachtung des Jugendschutzes von größter Bedeutung ist. Die Verfügbarkeit von Alkohol für Kinder und Jugendliche muss durch Anwendung der bestehenden Gesetze reduziert werden. Bestehende Altersgrenzen müssen unbedingt eingehalten werden, denn die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist kein Kavaliersdelikt.

Und an dieser Stelle sind, wie bereits erwähnt, alle Erwachsenen gefordert, denn der Umgang mit diesem Thema ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Erwachsene müssen in ihrer Vorbildfunktion den Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vorleben.

Zum Schluss möchte ich Sie noch auf einige wichtige Initiativen hinweisen, die Sie auf der Internetseite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing MdB unter www.drogenbeauftragte.de finden.

Ich hoffe, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Ihr Gustav Herzog

 

Immer wieder gibt es Anfragen zu Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten, offenbar aufgrund einer neuen, etwas "Untersuchung" von entsprechenden Daten durch eine Firma. Hierzu einer der Dialoge:

Sehr geehrter Herr Herzog,

von mir als Beamtem wird zu Recht erwartet, dass ich meinen Dienst ernst nehme und Nebentätigkeiten nur in einem sehr geringen zeitlichen Umfang und nach Genehmigung ausübe.
Wenn die nebenberufliche mit der dienstlichen Tätigkeit kollidiert, sind Nebentätigkeiten nicht zulässig.

Es gibt ja einige Abgeordnete, die bezahlten Nebentätigkeiten nachgehen.

Wie lassen sich diese Nebentätigkeiten mit dem Status eines Abgeordneten vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort Gustav Herzog vom 16.07.2009:

Vielen Dank für Ihre Frage, wie sich die Nebentätigkeiten einiger Bundestagsabgeordnetenkollegen mit ihrer Mandatstätigkeit vereinbaren lassen.

Tatsächlich kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, da ich neben meinem Mandat zu keinem Zeitpunkt einer nebenberuflichen Erwerbstätigkeit nachgekommen bin. Hierzu müssten Sie vielleicht den Abgeordneten Alexander Ulrich fragen.

Rechtlich wie politisch ist die Angelegenheit aber für mich klar: Der frei gewählte Abgeordnete kann "nebenher" noch andere Dinge tun. Es gibt viele gute, sachliche Argumente gegen ein Parlament aus reinen Berufspolitikern: z. B. die fehlende Verankerung und Erfahrung im "echten" Berufs-, bzw. Erwerbsleben. Rot-Grün hat aber zu Recht gegen den Widerstand von Union und FDP eine umfassende Transparenz durchgesetzt. Auch bei abgeordnetenwatch.de können Sie nachschauen, wer welcher anzeigepflichtigen Nebentätigkeit nachgeht.

Weiterhin gibt es bei uns Abgeordneten ein sehr starkes Korrektiv, das stärker ist als beispielsweise in Ihrem Beruf Ihr Dienstherr: Es sind die Wählerinnen und Wähler! Alle vier Jahre müssen wir Abgeordnete von der Parteibasis bis zur Führung die Prozeduren in der eigenen Partei vom Wahlkreis bis zur Landesliste überstehen. Anschließend gilt es dann, sich im Wahlkampf zu behaupten. Unsere "Arbeitsverhältnisse" sind ja grundsätzlich befristet auf vier Jahre! Im Übrigen verweise ich auf meine früheren Stellungsnahmen zu der Thematik.

Mit freundlichen Grüßen

Frage:

Sehr geehrter Herr Herzog,

trotz der auch ihrerseits geäußerten Bedenken haben Sie für Internet-Sperren gestimmt. Halten Sie die Kritik (diese beziehen sich auch auf den Gesetzentwurf NACH den marginalen Korrekturen) von Experten wie dem SPD-Online-Beirat für unbegründet? Ich wäre sehr daran interessiert, zu erfahren, welche Beweggründe einen Demokraten dazu veranlassen können, einem erwiesenermaßen zu großen Teilen auf Lügen und unseriösen Behauptungen begründeten Gesetz mit extrem zweifelhaften Erfolgsaussichten, dafür aber verfassungstechnisch äußerst bedenklichen Neben(?)wirkungen zuzustimmen.

 

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meinem Abstimmungsverhalten beim Zugangserschwerungsgesetz. Es ist richtig, ich habe mich kritisch geäußert und zu dieser Kritik stehe ich nach wie vor.

Die, wie Sie sie nennen, marginalen Korrekturen erachte ich nicht als marginal, sondern als eine Kompromisslinie, der ich zustimmen konnte. Löschen vor Sperren und Unterstellung sowohl der Sperrliste als auch die bereits im Aufbau befindliche Sperrinfrastruktur unter die parlamentarische Kontrolle sind für mich wesentliche Änderungen, die wir durchsetzen konnten.

Insbesondere die Tatsache, dass von Seiten des BKA rein privatrechtliche Vereinbarungen mit den Internetprovidern getroffen wurden und so eine Infrastruktur außerhalb einer demokratisch legitimierten Instanz bereits aufgebaut wurde und wird, stellt für mich eine Notwendigkeit dar, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Diese dient nicht einer nachträglichen Legitimation der abgeschlossenen Verträge, wie gerne unterstellt wird, sondern einer Kontrolle der Aktivitäten durch ein unabhängiges Gremium. Wir haben einen Automatismus eingerichtet, der das Gesetz zum 31.12.2013 außer Kraft setzt, um zu gewährleisten, dass das zukünftige Parlament hier evaluieren und möglicherweise nachjustieren muss, bevor es erneut darüber abstimmt.

Wie Sie sich denken können, ist mir die Entscheidung nicht leichtgefallen, auch wenn am Ende ein einfaches "Ja" stehen geblieben ist. Teile meiner Bedenken und Beweggründe, aber auch der Bedingungen, die an meine Stimmentscheidung geknüpft sind, können meiner persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages entnommen werden, die dem Plenarprotokoll beigefügt wurde und nun auch hier zu finden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog

 

 

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