Gustav Herzog unterwegs
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13. August 2012

Fragen und Antworten zum ESM

Begleitend zu den Beratungen und Beschlussfassungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf Europäischer Ebene und vor allem während der Abstimmungen dazu im Deutschen Bundestag haben mich viele Schreiben von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die oftmals zu den (vermeintlich) kritischen Aspekten des ESM Fragen stellten oder generell um Ablehnung des ESM/Fiskalpaktes baten. Aus diesen Zuschriften habe ich 9 sehr häufig wiederkehrenden Fragen, bzw. Missverständnisse zum ESM heraus gegriffen und allein auf der Basis des ESM-Gesetzes in der Fassung des Haushaltsausschusses (BT Drucksache 17/9045) und des Gesetzes zum Fiskalvertrages (BT Drs. 17/9046) wie folgt beantwortet. Dazu ist es für tiefer gehend an der Thematik Interessierte sicherlich hilfreich, die beiden Gesetze auf der Seite des Bundestages aufzurufen.

  1. Der Gouverneursrates verfügt über eine umfassende Vollmacht:
    Der Artikel 4, Absatz 2 (Seite 9 der Drs.) des ESM-Vertrages macht klar, dass der Gouverneursrat nur nach der „Maßgabe dieses Vertrages“ Beschlüsse fassen kann.
  2. Der ESM ermöglicht eine unbegrenzte Verfügung über das Finanzbudget von Deutschland:
    Der Artikel 2, Absatz 1 unseres Gesetzes (Seite 3 Drs.) besagt: „Erhöhungen des Stammkapitals nach Artikel 10 Absatz 1 des Vertrages bedürfen einer bundesgesetzlichen Ermächtigung zur Bereitstellung weiteren Kapitals“. Auf Seite 14, im Artikel 10 Absatz 1, Satz 3 heißt es dann auch: „Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.“
    Klartext: Der ESM darf nur vorher vom Bundestag genehmigtes Kapital abrufen. Also keine Überraschung. Auch keine überraschende Kapitalerhöhung. Hier müssen alle Teilnehmerstaaten zustimmen.
  3. Die Budgethoheit des Deutschen Bundestages ist definitiv ausgeschlossen:
    Im Fiskalvertrag heißt es im Artikel 3, Absatz 2, letzter Satz (Drs. 9046, Seite 11): „Dieser Korrekturmechanismus wahrt uneingeschränkt die Vorrechte der nationalen Parlamente.“
  4.  Der Gouverneursrat benötigt keine Mehrheit für das Abrufen deutscher Mittel:
    a) siehe meine Antworten zu 2 und zu 3
    b) im ESM-Vertrag heißt es im Artikel 4, Absatz 7: „Die Stimmrechte eines jeden ESM-Mitglieds, die von dessen Beauftragten oder dem Vertreter des Letztgenannten im Gouverneursrat oder im Direktorium ausgeübt werden, entsprechen der Zahl der Anteile, die dem betreffenden Mitglied gemäß Anhang II am genehmigten Stammkapital des ESM zugeteilt wurden“. Deutschland hält im ESM einen Anteil von 27%!!
    Selbst bei dringlichen Maßnahmen braucht der Gouverneursrat und das Direktorium 85% der abgegebenen Stimmen (Drs. Seite 10, Artikel 4, Absatz 4, Satz 2) Deutschland hat also mit seinen 27% eine Sperrminorität!
  5. Entscheidungen des ESM fallen unabhängig von der deutschen Interessenvertretung:
    Siehe meine Antworten zu 4: Sperrminorität von Deutschland. Darüber hinaus haben wir im Artikel 2, Absatz 2 (Drs. Seite 3) den deutschen Gouverneur, der übrigens unser Finanzminister ist. Er ist an die Entscheidungen des Bundestages angebunden!
  6. Juristische Immunität des Gouverneurs:
    Die Immunität ist analog zu anderen supra-nationalen Organisationen (EZB, IWF, Weltbank, UN..) geregelt. Die Immunität einzelner Mitglieder kann aber durch den Gouverneursrat aufgehoben werden, ähnlich wie im Deutschen Bundestag die Immunität einzelner Mitglieder durch das Plenum aufgehoben werden kann.
  7. Deutscher Mittel können ungehindert für die fragwürdige Rettung ausländischer Banken verwendet werden:
    Zum „ungehinderten“ Verwenden von Mitteln habe ich bereits unter 2, 3 und 4 geantwortet. Eine direkte Bankenhilfe ist im Übrigen bislang ausgeschlossen, siehe Artikel 15, Absatz 1 auf Seite 17. Für eine Änderung z. B. aufgrund der Beschlüsse des letzten EU-Gipfels braucht die Bundesregierung erneut die Zustimmung des Bundestages.
  8. Bürgerrechte werden verletzt:
    Die Bundesrepublik Deutschland ist aus guten Gründen eine repräsentative Demokratie. Bislang sind keine Volksentscheide auf Bundesebene – außer bei einer Neugliederung der Bundesländer oder einen neuen (europäischen) Verfassung – erlaubt.
  9. Volksentscheid wäre demokratischer:
    Völkerrechtliche Verträge und ihre deutschen Gesetze sind eine komplexe Materie. Hier wäre eine einfache Ja/Nein-Abstimmung nach meiner Auffassung eben nicht demokratischer!

28. Juni 2012

Abstimmung über den europäischen Fiskalvertrag

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Frau Abgeordnete/r,

die Abstimmung über den europäischen Fiskalvertrag im Bundestag wurde verschoben – ein erstes Zeichen dafür, dass der Protest Wirkungen entfaltet. Dieser Vertrag ist undemokratisch und unsozial!

  1. Er ist ein Angriff auf die Demokratie.
    Eines der wichtigsten Rechte des Parlaments – das Haushaltsrecht – wird massiv eingeschränkt und teilweise auf die EU-Kommission übertragen: Die von uns gewählten Volksvertretungen werden somit beschnitten, die Macht der (europäischen) Exekutive ausgebaut. Die EU-Kommission wird damit zum „Kürzungskommissar“, der den Ländern schon bei einer geringen Verschuldung auch gegen den Widerstand der Parlamente harte Einschnitte vorschreiben kann.
  2. Der Fiskalpakt ist unsozial.
    Angeblich geht es beim Fiskalpakt darum, Staatsschulden abzubauen. Doch die Einnahmeseite, auf der das wirkliche Problem liegt, bleibt völlig außer Acht. Hohe Einkommen und Vermögen werden weiter geschont.

Damit zwingt der Fiskalvertrag alle Länder zu einer Politik der Ausgabenkürzung. Die Folgen sind Sozialabbau, niedrigere Löhne im Öffentlichen Dienst und Privatisierung. Die Last der Sanierung der öffentlichen Haushalte wird den Schwächsten der Gesellschaft aufgebürdet.

Ich fordere Sie daher dringend auf: Stimmen Sie gegen den Fiskalvertrag!

Mit freundlichen Grüßen

XX

Sehr geehrte XX,

vielen Dank für Ihre an alle Abgeordneten gerichtete Mail, die ich textgleich von weiteren Absender erhalten habe. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen in der gleichen Form zu antworten.

Zu 1: Die Art und Weise, wie wir den Fiskalpakt und auch unsere eigene verfassungsrechtliche Schuldenbremse einhalten, bleibt nationale Angelegenheit. Der Bundestag behält die Budgethoheit. Er ist bei der Ausgestaltung der Maßnahmen souverän. Niemand kann uns bestimmte Maßnahmen vorschreiben. Erst wenn ein Defizitverfahren nach Artikel 126 AEUV eingeleitet ist, muss national ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm aufgelegt werden, das die erforderlichen Strukturreformen zum Abbau des Defizits beschreibt und vom Rat und der Kommission genehmigt werden muss. Artikel 5 des Fiskalpakts macht keine Vorgaben bezüglich der Art und Weise, wie der Haushalt zu führen, sondern wie ein Defizit zurückzuführen ist. Das Verfahren und die Sanktionen ergeben sich wie bisher aus Artikel 126 AEUV. Durchgriffsrechte auf die nationalen Haushalte gibt es nicht. Aus dem Fiskalpakt ergeben sich keine neuen Eingriffsmöglichkeiten der Europäischen Union.

Des Weiteren hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Juni 2012 die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages bei Maßnahmen zur Eurorettung gestärkt. Eine Umgehung oder (zu) späte Information des Bundestages wird durch dieses Urteil unterbunden. Das entsprechende Gesetz wird dem Urteil gemäß geändert.

Zu 2: Der Fiskalpakt legt nicht fest, ob Defizite durch Ausgabenkürzungen oder Einnahmeverbesserungen reduziert werden. Dies entscheiden die nationalen Parlamente. Die SPD hat dazu schon jetzt die Einführung der Finanzmarkttransaktionssteuer erfolgreich erstritten. Diese Steuer wird nicht nur die Einnahmesituation des Bundes verbessern, sondern auch den ausdrücklich erwünschten Steuerungseffekt durch die Beteiligung der Verursacher an den Folgen der Krise haben.

Als weitere Schritte wollen wir beispielsweise künftig auch höhere Einkommen und große Vermögen stärker besteuern. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns bei diesen Steuererhöhungen unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog


19. Juni 2012

Gute Resonanz auf die Rede von Gustav Herzog zum Verkehrslärm!

Gustav Herzogs Engagement gegen Verkehrslärm an Schiene und Straße spricht vielen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Herzen. Im Nachgang zu der Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 14. April (mehr dazu auf der Seite “Aktuelles”) kam viel Zustimmung per Brief und Mail zu dem Abgeordneten. Eine dieser Emails möchten wir stellvertretend für alle an dieser Stelle veröffentlichen:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herzog,

da ich unter Verkehrslärm leide, googelte ich vor einigen Tagen zu diesem Thema. Dabei stieß ich auf Ihren Antrag Drucksache 17/5461 vom 12. 4.2011, und es ist mir ein Anliegen, Ihnen mitzuteilen, dass ich Ihre Initiative sehr begrüße.

Mich stört nicht der normale Straßenverkehr, und selbst LKWs halte ich für erträglich. Aber es gibt eine erschreckende Zahl von Zeitgenossen, die es offenbar chic finden, mit ihrem Kraftfahrzeug so viel Krach zu produzieren wie irgend möglich. Gerade an sonnigen Wochenenden oder Feiertagen, wenn man gerne die Ruhe im Freien genießen möchte, ist die Ruhestörung durch solche rücksichtslosen Raser erheblich. Bei der derzeitigen Rechtslage besteht keine Hoffnung auf Abhilfe, denn der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren mit defektem Schalldämpfer gerade einmal lächerliche 20,- € vor. Es wäre ein Segen, wenn es – ebenso wie Geschwindigkeitskontrollen – auch Kontrollen für die Lautstärke von Kraftfahrzeugen gäbe.

Ich möchte Sie daher herzlich bitten, Ihr o.a. Anliegen weiter zu betreiben. Ich werde den Fortgang Ihres Antrages mit Interesse verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


26. Januar 2012

Dialog zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan

Mailwechsel vom 26. Januar 2011:

Sehr geehrter Herr Herzog,

im heutigen Interviewartikel in der Rheinpfalz, S.3, sagen Sie, dass Sie der Mandatsverlängerung für den Afghanistan-Einsatz zustimmen werden.

Ihre Begründung im Interview: “..vor Ort habe ich mich überzeugen können,dass die Soldaten noch notwendig sind bei der Ausbildung der Afghanen und beim Zurückdrängen der Taliban”.

Ich hatte Ihnen am 19.1. die Erklärung von Bischof Algermissen zur Mandatsverlängerung zugesandt. Darin hat Bischof Algermissen sehr deutlich erklärt, dass eine Fortführung des Krieges nach den Kriterien, welche die katholischen Bischöfe im Jahr 2000 aufgestellt haben, nicht zu rechtfertigen ist.

Zur Frage der (militärisch gestützten) Sicherheit in Afghanistan hat er gesagt, dass UN-Blauhelmtruppen das leisten sollten, sofern das afghanische Volk das will.

Zu “Zurückdrängen der Taliban” ist zu bemerken: Zurückdrängen mit militärischen Mitteln hat bisher nicht funktioniert und fordert nachweislich viele Opfer, auch viele Tote (Bischof Algermissen hat einige Schätzungen in seinem Brief angegeben). Können Sie mit hoher Sicherheit sagen, dass der zu erwartende Gewinn größer ist als die zu erwartenden Opfer?

Ich halte Bischof Algermissens Begründungen gegen eine Mandatsverlängerung für wesentlich überzeugender und realistischer als Ihre kurze Begründung im Rheinpfalz-Interview und Ihre längere Begründung im November bei den Friedenstagen in Kirchheimbolanden für eine Mandatsverlängerung.

Bitte überlegen Sie sich noch einmal Ihre Einstellung zur Mandatsverlängerung. Überprüfen Sie dabei, welche  Macht- und Wirtschaftsinteressen, die bei solch einer Entscheidung keine Rolle spielen dürfen, bewusst oder unbewusst mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen

XX

Lieber Herr X,

für Ihre Mail bedanke ich mich ebenso herzlich wie für die Aufmerksamkeit gegenüber meiner Arbeit und Ihr Mitdenken!

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1. Januar 2012

Briefwechsel zum Hochmoselübergang

Sehr geehrter Herr Herzog,

leider bekommen wir bei Anfragen zum Baustopp der B 50/Hochmoselübergang an Bundesminister Dr. Ramsauer immer wieder Antworten von Mitarbeitern
seines Ministeriums, die uns einfach nur die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die zur Genüge kennen. Uns geht es um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss bei Bedarf jederzeit neu nachgedacht werden können.
Daher auch an Sie als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – mit der Bitte, auch Ihre Fraktionkollegen zu beteiligen – die Frage:
Muss das objektiv in dieser Gestalt nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?

Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?

Eine \”Aufmarschtrasse\” für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.

Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine Trasse, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, gar nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.

Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen selbst des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn sollten uns erspart bleiben. Werden Sie uns unterstützen?
Danke und beste Grüße
xxx

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Email vom 04. September 2010, deren Fragen ich ebenso über meinen Fraktionskollegen xxx erhalten habe. Er hat mich gebeten, sie auch in seinem Namen und als Rheinland-Pfälzischer Abgeordneter zu beantworten.

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